Energieausweise

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude im Bestand deutschlandweit die Energieausweispflicht. Der Eigentümer ist verpflichtet bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis seinen potenziellen bzw. zukünftigen Mietern und Käufern zugänglich zu machen.

Seit dem 1. Juli 2009 gilt diese Pflicht auch für Nichtwohngebäude.

Hinweis: Bei allen Regeln gibt es auch Ausnahmen:

  • Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude 

  • mit weniger als fünf Wohnungen,
  • für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde.

Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben

Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis für Ihr bestehendes Wohngebäude entsteht auf Grundlage einer umfangreichen technischen Analyse der

  • Bausubstanz (Gebäudehülle) und
  • der Heizungsanlage (Anlagentechnik)

Der bedarfsorientierte Ausweis ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Es wird generell bei Bestandsgebäuden der Bedarfsausweis empfohlen. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes und liefert Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes .

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der momentanen Bewohner in den vorausgegangenen drei Jahren für die Heizung und die Warmwasserbereitung an. Der tatsächliche Energieverbrauch wird mittels eines bezogenen Klimafaktors bereinigt, um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln.

Das Endergebnis eines Verbrauchsausweises ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der momentanen Bewohner abhängig.

Wird zum Beispiel in einem energetisch schlechten Gebäude wenig geheizt und eine niedrige Raumtemperatur für den Bewohner ausreichend ist, so kann der Energieausweis trotz des energetisch schlechten Zustandes des Gebäudes sehr gut ausfallen.