Begriffe / Umfang:
Unter einer qualifizierten Baubegleitung versteht man eine kompetente Qualitätsüberwachung der durchzuführenden Baumaßnahmen von einem zugelassenen Energieberater oder einer nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigten Person.
Folgende Leistungen sind hierbei für Sie vorteilhaft:
- Planung und Beratung gemeinsam mit dem von Ihnen beauftragten ausführenden Betrieb, sofern anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) erstmalig eingebaut bzw. erneuert werden
- Unterstützung bei der Angebotsprüfung und Vergabe
- mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Verputzarbeiten bzw. vor Verschließen durch eventuelle weitere Bauteile wie Verkleidungen
- Unterstützung bei Übergabe der Haustechnik inklusive technischer Einweisung des Eigentümers bzw. Betreibers gemeinsam mit dem von Ihnen beauftragten ausführenden Betrieb in die Haus- und Regelungstechnik , sofern anlagentechnische Komponenten (z. B. Lüftungs- oder Heizungsanlagen) erstmalig eingebaut bzw. erneuert werden.
Förderungsgeber:
Die Förderung der Baubegleitung wird von der KfW / dem BAFA gewährt.
Umfang der Förderung:
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch € 5.000,00 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten bis 2.000,00 pro Wohneinheit und hierbei insgesamt maximal € 20.000,00 pro Zuwendungsbescheid gewährt.
Anträge können stellen z.B.:
- private Personen / WEG’s (Wohnungseigentümergemeinschaften)
- gemeinnützige Organisationen
- Wohnbausgenossenschaften
- Unternehmen und Freiberufler (bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein)
Wir prüfen dies im gern persönlich für Sie.